Pädagogische Rituale am Vormittag
- Erzählkreis
- Klassenrat
- Geburtstagsfeier
- Patenschaften
- Klassendienste
- Schülersprechstunde
- Klassensprecherwahl
- Schülerparlament
- weitere Klassenrituale

Grundschulkinder brauchen einen festen und überschaubaren Orientierungsrahmen. Verlässliche Regeln und Rituale spielen deshalb in unserem Erziehungskonzept eine sehr wichtige Rolle.
Wir haben uns auf folgende pädagogische Rituale und auf allgemeine Regeln im Miteinander, Gebäude und der Pause geeinigt. So sind sie eine Stütze im täglichen Miteinander und basieren auf den Kinderrechten.
Ich bin pünktlich um 8.10 Uhr in der Kirche. Meinen Toni stelle ich leise ab.
Ich ziehe meine Mütze/ Kappe aus, wenn ich die Kirche betrete.
Ich gehe leise durch die Kirche und suche mir einen Platz.
Ich störe nicht während des Gottesdienstes.
Ich versuche die Lieder kräftig mitzusingen.
Meine Jacke ziehe ich erst nach dem Abschlusslied an.
Ich lege das Liederbuch ordentlich zurück an seinen Platz und stelle mich vor der Kirche mit einem Partner auf.
Unsere mit den Schülern und Schülerinnen erarbeiteten Schulregeln helfen uns respektvoll miteinander umgehen, Gefühle anderer zu achten und in angemessener Weise miteinander zu kommunizieren. Bei Nichteinhaltung der Regeln und Störungen des Unterrichts muss die Schule Maßnahmen ergreifen. Bei allen Maßnahmen ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Neben vielfältigen erzieherischen Methoden innerhalb der Klassen wird zwischen zwei Maßnahmen unterschieden:
1. Erzieherische Maßnahmen
Zu Beginn jeder Maßnahme steht immer das persönliche Gespräch zwischen uns Lehrern/ Erziehern und dem Schüler/ der Schülerin als eine unmittelbare Reaktion auf die Regelüberschreitung.
Bei häufigerem Auftreten der Nichteinhaltung der Regel werden die Eltern schriftlich informiert und gegebenenfalls zu einem lösungssuchenden Gespräch eingeladen.
Ändert der Schüler/ die Schülerin sein/ ihr Verhalten immer noch nicht, kann ein Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde erfolgen.
2. Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Schulregeln z.B. bei Eigen- oder Fremdgefährdung oder wiederholtem starken Fehlverhalten kann die Schulleitung über folgende Ordnungsmaßnahmen entscheiden: